Barrierefreie Bäder
Schon eine leicht angehobene Duschwanne wird zum Hindernis. Der Umbau lohnt sich meist früher, als man denkt.
Barrierefrei heißt nicht nach Krankenhaus aussehen
Die meisten Umbauten, die wir machen, sieht man dem Bad hinterher nicht an. Eine bodengleiche Dusche wirkt heute großzügig, nicht medizinisch. Haltegriffe gibt es in denselben Oberflächen wie die Armaturen.
Seniorengerechte und barrierefreie Bäder sind zum Beispiel mit dem Rollstuhl befahrbar, wenn die Wege breit genug bleiben. Genauso wichtig ist die bequeme Erreichbarkeit und Bedienbarkeit aller Funktionselemente, also Armatur, Spülung und Licht in einer Höhe, die im Sitzen funktioniert.
Wer heute umbaut, ohne akuten Anlass, hat den Vorteil, in Ruhe planen zu können. Nach einem Sturz steht diese Zeit selten zur Verfügung.
Was wir dabei umsetzen
- Bodengleiche Dusche mit ausreichender Fläche und flachem Übergang
- Wände vorbereiten, damit Haltegriffe später tragen, auch wenn sie jetzt noch nicht montiert werden
- Rutschhemmende Fliesen im Nassbereich
- Waschtisch unterfahrbar, Spiegel in passender Höhe
- Türen, die nach außen aufgehen oder als Schiebetür laufen
- Armaturen mit Verbrühschutz und gut greifbarem Hebel
Zuschuss der Pflegekasse
Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person, Stand 2026. Ab Pflegegrad 1 kommt das in Betracht.
Ein Punkt wird oft übersehen: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Wer erst umbaut und dann beantragt, bekommt nichts. Wir liefern Ihnen für den Antrag ein Angebot, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit gehören.
- Antrag vor Baubeginn, nicht danach
- Angebot mit klar getrennten Positionen für die Pflegekasse
- Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt können sich Beträge addieren
Umbau planen, solange Zeit dafür ist
Wir sehen uns Ihr Bad an und sagen, was ohne großen Eingriff geht und was einen Umbau braucht.
Häufige Fragen zum barrierefreien Bad
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person möglich, Stand 2026. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein, sonst gibt es das Geld nicht rückwirkend.
In den meisten Fällen ja. Es kommt auf die Aufbauhöhe über der Decke und auf die Lage der Abwasserleitung an. Reicht die Höhe nicht, gibt es flache Duschwannen und Ablaufsysteme mit geringer Bauhöhe. Das prüfen wir vor Ort.
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja, mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad bleibt der Umbau möglich, dann greifen andere Wege der Finanzierung. Welche das aktuell sind, klären Sie am besten mit der Pflegekasse oder Ihrer Bank, weil sich Förderprogramme laufend ändern.