Heizung ausgefallen, Wasser läuft: was jetzt zählt
Zuerst den Schaden begrenzen, dann anrufen. Diese Seite sagt Ihnen, in welcher Reihenfolge.
Wasserrohrbruch: die ersten fünf Minuten
Jede Minute, in der Wasser läuft, vergrößert den Schaden. Deshalb steht das Absperren vor dem Telefonat.
- Wasser abstellen: am Eckventil des betroffenen Geräts oder am Hauptabsperrhahn im Keller
- Strom im betroffenen Bereich abschalten, bevor Wasser an Steckdosen oder Geräte kommt
- Wasser aufnehmen und Möbel wegräumen, das gehört zur Schadenminderungspflicht
- In der Mietwohnung: Vermieter oder Hausverwaltung informieren
- Schaden fotografieren, bevor aufgeräumt wird
- Versicherung informieren, die meisten erwarten das unverzüglich
Nicht selbst reparieren, bevor die Versicherung Bescheid weiß
Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sind ausdrücklich erwünscht. Eine eigenmächtige Reparatur ist etwas anderes: Die Versicherung entscheidet mit, was gemacht wird, und braucht dafür den Schaden im ursprünglichen Zustand oder wenigstens Fotos.
Rufen Sie deshalb erst uns oder Ihre Verwaltung an, bevor Sie Fliesen aufstemmen lassen. Wir stellen den Zustand fest und dokumentieren, was zu tun ist.
Heizung fällt aus: was Sie vorher prüfen können
Zwei Handgriffe klären häufig, ob es überhaupt ein Fall für den Handwerker ist.
- Anlagendruck am Manometer ablesen, meist sollen 1,0 bis 2,0 bar anliegen. Zu wenig Druck stoppt die Umwälzung
- Störmeldung am Gerät notieren, viele Anlagen zeigen einen Fehlercode
- Prüfen, ob der Notschalter am Heizraum aus ist, das passiert öfter, als man denkt
- Bei einem einzelnen kalten Heizkörper: entlüften, danach hilft oft nur der Blick auf das Ventil
Wann Sie uns erreichen
Wir sind Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr da. In dieser Zeit hören Sie am Telefon verbindlich, wann wir kommen können. Weil unsere Einsätze überwiegend im Stuttgarter Osten liegen, ist ein Termin am selben Tag oft möglich.
Einen Bereitschaftsdienst in der Nacht oder am Wochenende bieten wir nicht an. Wir sagen das lieber deutlich, als eine Erreichbarkeit zu versprechen, die es nicht gibt. Wenn außerhalb der Zeiten etwas passiert, begrenzen Sie den Schaden mit den Schritten oben und melden sich, sobald wir erreichbar sind.
Bei Gasgeruch gilt etwas anderes: nichts schalten, lüften, Gashahn zu, Gebäude verlassen und von draußen die Störungsnummer des Netzbetreibers anrufen, die auf Ihrer Gasrechnung steht. Bei Gefahr 112.
Jetzt anrufen
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist, dann sagen wir Ihnen verbindlich, wann wir kommen.
Häufige Fragen im Störfall
Nein. Wir sind Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr erreichbar. In dieser Zeit sagen wir Ihnen verbindlich, wann wir kommen. Außerhalb dieser Zeiten hilft bei akuter Gefahr nur das Absperren und im Ernstfall der Notruf.
Wasser abstellen, am besten am Hauptabsperrhahn, bei einem einzelnen Gerät genügt dessen Eckventil. Danach den Strom im betroffenen Bereich abschalten. In einer Mietwohnung informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung, weil die Meldung Teil Ihrer Pflichten ist. Anschließend die Versicherung informieren, die meisten erwarten die Meldung unverzüglich.
Kein Licht und keine Geräte schalten, keinen Stecker ziehen, nicht klingeln. Fenster öffnen, Gashahn schließen, Gebäude verlassen und von draußen die Störungsnummer des Netzbetreibers anrufen, die auf Ihrer Gasrechnung steht. Bei Gefahr wählen Sie 112.
Oft ja, weil unsere Einsätze im Stuttgarter Osten und den angrenzenden Bezirken liegen. Verbindlich sagen wir es Ihnen am Telefon, nachdem wir gehört haben, worum es geht. In der Heizperiode halten wir Kapazität für Wartungskunden frei.